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Was tun, wenn eine Glocke gesprungen ist?
Sollte eine Glocke gesprungen sein, ist das Läuten sofort einzustellen. Bemerkbar macht sich das durch eine deutliche Klangeinbuße oder auch durch
einen sichtbaren Riß. Auf jeden Fall ist sofort die zuständige diözesane Stelle zu informieren, die dann die notwendigen weiteren Schritte unternimmt. Glockenrestaurierungen sollten nur in Zusammenarbeit von Pfarre
(als Auftraggeber) und Diözese, Bundesdenkmalamt und möglichen Gutachtern, sowie der beauftragten Firma durchgeführt. werden. Es ist in jeder Hinsicht empfehlenswert, nur erfahrene Glockengießereien und
Glockenschweißer mit den Restaurierungsarbeiten zu beauftragen. Die Garantiezeit beträgt für die Glockenschweißung gleich wie bei einer neuen Glocke 10 Jahre.
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